In Australien und Neuseeland sind neue RCM-Zulassungsvorschriften mit strengeren Anforderungen in Kraft getreten. Der Grenzwert für Ozonemissionen bei ozonerzeugenden Luftreinigern wurde von 0,05 ppm auf 0,01 ppm gesenkt; die Einhaltung dieser Vorgabe ist verbindlich. Alle bisherigen Prüfberichte werden nicht mehr offiziell anerkannt.
Diese Änderung der Richtlinien wirkt sich unmittelbar auf den Export von Luftreinigern und Ozongeneratoren aus. Auch die Compliance-Risiken für zugehörige Komponenten von Wasserreinigern müssen gleichzeitig überprüft werden.
Alle Sendungen mit Bestimmungsort Australien und Neuseeland müssen vor dem Versand einer gründlichen Überprüfung auf gültige, aktualisierte Prüfberichte unterzogen werden, um eine Zurückhaltung der Fracht, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und behördliche Strafen zu vermeiden.


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